Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller bei den Unfallopfern
Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind dadurch um bis zu vier Minuten schneller vor Ort - die Überlebenschancen von Schwerverletzten steigen so um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse rettet Leben! Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von BMVIT und ASFINAG präsentierten Verkehrsministerin Doris Bures, die beiden ASFINAG-Vorstandsdirektoren DI Alois Schedl und Dr. Klaus Schierhackl sowie Vertreter der Einsatzorganisationen die Details zur Einführung der Rettungsgasse.
"Wer schnell hilft, hilft doppelt. Für Rettung, Feuerwehr und Polizei zählt im Ernstfall jede Sekunde", sagt Verkehrsministerin Doris Bures . "Die Rettungsgasse soll die Helferinnen und Helfer bei ihrer Arbeit unterstützen. Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für eine schnellere Versorgung von Verletzten." Denn bis dato waren die Einsatzkräfte in ihrem Rennen gegen die Zeit oft behindert, weil die Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet wurden.
"Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften auf Autobahnen und Schnellstraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Die ASFINAG informiert gemeinsam mit den Einsatzorganisationen und den Autofahrerclubs die Autofahrer umfassend, damit alle Verkehrsteilnehmer wissen, wann und wie die Rettungsgasse zu bilden ist", erläutert ASFINAG-Vorstandsdirektor DI Alois Schedl und verweist dabei auch auf die Homepage www.rettungsgasse.com . ASFINAG-Vorstandsdirektor Dr. Klaus Schierhackl führt weiter aus: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitglieder unserer Partnerorganisationen sind eine erste und sehr wichtige Zielgruppe unserer Informationsoffensive. Für sie haben wir ein umfangreiches Informations- und Schulungspaket zusammengestellt. Auch in der ASFINAG laufen die Vorbereitungen bereits seit langem auf Hochtouren."
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.
ACHTUNG: Die Rettungsgasse ist bei Staubildung IMMER Pflicht ? nicht nur bei einem Unfall. Die Rettungsgasse ist daher auch Pflicht bei Überlastungsstaus. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. UND: Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.
Langjähriger Wunsch der Einsatzkräfte
"Wir tragen mit der Einführung der Rettungsgasse auch einem langjährigen Wunsch der Einsatzkräfte Rechnung. In vielen unserer Nachbarländer ist die Rettungsgasse bereits ein Erfolgsmodell. Ab 1. Jänner wird sie auch in Österreich Rettungseinsätze beschleunigen und schnellere Hilfe ermöglichen", betont Verkehrsministerin Doris Bures. Die Vertreter der Einsatzorganisationen Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Feuerwehr und Polizei begrüßten bei der Pressekonferenz die Einführung der Rettungsgasse ausdrücklich. "Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass die Rettungsgasse bis zu vier Minuten Zeitersparnis bringt", berichtet Dr. Wolfgang Kopetzky, Generalsekretär des Roten Kreuzes. Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes betont auch die Notwendigkeit von Rettungsgassen bei Überlastungsstaus: "Neben Unfällen gibt es auch noch viele andere Notfälle, bei denen ein rasches Fortkommen der Rettungsfahrzeuge wichtig, ja oft sogar entscheidend über Leben und Tod ist ? zum Beispiel eine dringende Rettungsfahrt ins Krankenhaus oder zu einem anderen Einsatzort."
"Für uns ist es wichtig, dass wir rasch am Einsatzort sind und unsere Maßnahmen zur Lebensrettung früher setzen können", so KommR Josef Buchta, Präsident des Bundesfeuerwehrverbandes, der auch auf die besondere Problematik der Feuerwehr aufmerksam macht: "Für unsere Fahrzeuge gibt es auf dem Pannenstreifen oft kein Durchkommen." Brigadier Martin Germ vom Innenministerium begrüßt vor allem die Klarheit der neuen Regelung: "Mit der Einführung der Rettungsgasse gilt wie bisher: Einsatzfahrzeugen ist Platz zu machen! Schon bei Beginn der Staubildung haben die Fahrzeuglenker ihre Fahrzeuge so zu lenken, dass zwischen dem äußerst linken und dem zunächst gelegenen Fahrstreifen ein Freiraum ? die Rettungsgasse ? gebildet wird. Dazu darf auch auf den Pannenstreifen ausgewichen werden."
Mehr Informationen zur Rettungsgasse:
Rettungsgasse - Schulungsvideo